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Demokratische Dekonsolidierung

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Das 1989 vorhergesagte "Ende der Geschichte" ist noch nicht das Ende der Geschichte: Die liberale Demokratie steht weltweit unter Druck. Vor dem Hintergrund der Erosion der Demokratie untersucht Nils Schaks rechtsvergleichend das Phänomen der demokratischen Dekonsolidierung. Diese ist von bestimmten Charakteristika geprägt: Maßnahmenkumulationen v.a. in den Bereichen Wahlen, Verfassungsgerichtsbarkeit und demokratische Öffentlichkeit führen zu einer De-Facto-Verfassungsänderung. Nur durch eine absolute Grenze im Verfassungsrecht kann die demokratische Dekonsolidierung verhindert werden. Die Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 Abs. II GG) kann eine solche Grenze im deutschen Recht darstellen. Da die Vorschrift aber ein Schattendasein in Theorie und Praxis führt, ermittelt Nils Schaks ihren Inhalt konkret am Beispiel der Versammlungsfreiheit.
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