Demokratie und pacta sunt servanda
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Die fortdauernde Bindung von Staaten durch völkerrechtliche Verträge steht in einem Spannungsverhältnis zur demokratischen Entscheidungsfindung. Im geltenden Völkerrecht ist das Demokratieprinzip normativ verankert. Es beruht sowohl auf vertraglichen wie auf gewohnheitsrechtlichen Verpflichtungen. Das Vertragsrecht muß daher Lösungen bereithalten, die nicht nur die demokratische Legitimation des Vertragsschlusses sicherstellen, sondern auch den Gegenstand des Vertrages einer demokratischen Entscheidungsfindung zugänglich erhalten.
Das Spannungsverhältnis wird illustriert durch Fälle aus der Praxis, in denen einer demokratisch legitimierten politischen Neuausrichtung vertragliche Bindungen gegenüberstanden, wie z.B. im Fall der Kündigung des Donaustaudamm-Projekts Gabcíkovo-Nagymaros durch Ungarn, im Fall des deutschen Atomausstiegs und der Kündigung des ABM-Vertrages durch die USA.
Das geltende Vertragsvölkerrecht ist in der Lage, bei entsprechender Anwendung das Demokratieprinzip zu berücksichtigen, eine Fortentwicklung wäre darüberhinaus wünschenswert. Hauptsächlich ist das Problem allerdings bei der Ausgestaltung von Verträgen zu berücksichtigen. Die Arbeit analysiert Klauseln, die einen Ausgleich schaffen zwischen dem berechtigten Interesse des Vertragspartners an der Stabilität des Vertrages und der Möglichkeit einer demokratischen Neuentscheidung.
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