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Delegationen im Vertragsrecht der Kollektivanlagen

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Verwalter kollektiver Kapitalanlagen haben auf Grundlage europäischer aufsichtsrechtlicher Richtlinien und Verordnungen beziehunsgweise auf Basis ihrer nationalen Umsetzungen die Möglichkeit, einige der für die Verwaltung entsprechender Kollektivanlagen erforderlichen Aufgaben an dritte Funktionsträger zu delegieren. Während die Delegation an sich aufgrund aufsichtsrechtlicher Regelungen erfolgt, basiert das Verhältnis zwischen Delegationsnehmer und Delegationsgeber auf privatrechtlichen Verträgen. Da Kollektivanlagen und ihre Intermediärs- respektive Delegationskonfigurationen regelmässig einen grenzüberschreitenden Charakter aufweisen, spielt neben der aufsichtsrechtlichen Gestaltung die Betrachtung des internationalen Privatrechts eine Rolle. Die vorliegende Arbeit untersucht, welche Aspekte der grenzüberschreitenden Dimension mit vertragsinhaltlichen Parametern des Privat- und Aufsichtsrechts, sowie ökonomischen Kriterien interagieren, und welchen Einfluss dies auf Vertragsinhalte und die rechtliche Situation der Delegationsparteien hat.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

Preis

47,50 CHF

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