Delegation ärztlicher Leistungen: Auszubildende und Assistenten in der Gesundheits- und Krankenpflege im Blickpunkt
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Besonders in den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich die moderne Medizin immer schneller weiterentwickelt. Diese Tatsache erklärt die fortschreitende ärztliche Spezialisierung und Entwicklung verschiedenster Fachgebiete, wodurch die Ärzte ihre Aufgaben nur noch unter Zuhilfenahme von nicht-ärztlichem Personal erfüllen können. Als Folge müssen ärztliche Mitarbeiter Aufgaben an nicht-ärztliches Personal, wie zum Beispiel Pflegekräfte, delegieren, um den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Doch zunächst ist es wichtig abzugrenzen, welches überhaupt der "ärztliche" und welches der "pflegerische" Kompetenzbereich ist. Daraus ergibt sich, welche Maßnahmen ärztlicher Natur sind und welche nicht.Eine klare Gesetzeslage zum Thema Delegation ärztlicher Aufgaben fehlt gänzlich, lediglich Regeln konnte die Fachwelt aus Gerichtsurteilen ableiten. Diese werden jedoch eingehend erläutert und kritisch reflektiert. Noch schwieriger ist die Betrachtung der Situation der Auszubildenden und Assistenten in der Gesundheits- und Krankenpflege. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Situation der Auszubildenden gelegt werden, die vielfach Aufgaben selbstständig übernehmen, welche ihnen von Pflegekräften weiterdelegiert werden und genau genommen ärztlichen Ursprungs sind. Es besteht eine Diskrepanz in der Hinsicht, dass einjährig ausgebildete Assistenzkräfte objektiv mehr Aufgaben übernehmen dürfen als Auszubildende in der Krankenpflege, die sich bereits im dritten, also letzten, Lehrjahr befinden. Es wird eine Möglichkeit aufgezeigt, wie es für Auszubildende dennoch möglich ist, ärztlicherseits delegierte Maßnahmen selbstständig und eigenverantwortlich zu übernehmen. Abschließend werden, exemplarisch, weitere Problemfelder der Delegation ärztlicher Leistungen näher beleuchtet. Bei den Beispielen handelt es sich um die Durchführung einer Injektion sowie den Umgang mit Infusionen.
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