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Defizite bei der Umsetzung der EMRK im deutschen Strafverfahren

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Ist es rechtmäßig, die Telefongespräche von Anwälten, Ärzten oder Journalisten uneingeschränkt abzuhören? Hat der Schutz von Zeugen und verdeckten Ermittlern durch Anonymität Vorrang vor dem Recht auf Konfrontation? Darf ein Delinquent verurteilt werden, wenn ihn ein Lockspitzel zur Straftat verführt hat? Staatliches Abhören, Infiltrieren und Anstiften ist in nahezu allen europäischen Staaten gängige Ermittlungspraxis. Dies obwohl ihre rechtliche Zulässigkeit meist umstritten und eine gesetzliche Regelung der Materie nur vereinzelt vorhanden ist. Betroffene beklagen als Folge die Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privatlebens und der Verfahrensfairness. Um ihren Einwänden Gehör zu verschaffen, ziehen sie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und haben - nicht selten - Erfolg. Die Arbeit von Dörthe Korn setzt an dieser Stelle ein. Sie untersucht zahlreiche Beschwerden zu den o. g. Themen aus den verschiedensten Mitgliedstaaten des Europarates und die hierzu ergangenen Entscheidungen des EGMR. Aus der Vielzahl der Urteile und abweisenden Beschlüsse arbeitet sie allgemeingültige Vorgaben heraus, die es für eine menschenrechtskonforme Vorgehensweise zu beachten gilt. Ihr Ziel ist es dabei vor allem, die Konventionsmäßigkeit der deutschen Rechtsordnung unter die Lupe zu nehmen. Das Ergebnis: Auch in Deutschland besteht Nachholbedarf. Die bislang halbherzige Auseinandersetzung mit der Straßburger Rechtsauffassung führte zu Lücken bei der Umsetzung von Menschenrecht in Deutschland. Am Beispiel Telefonüberwachung, Lockspitzel und anonymer Zeuge zeigt die Autorin, wie das deutsche Recht dem Völkerrecht angepasst werden muss.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

76,00 CHF

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