De legibus ac Deo legislatore. Liber primus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Erstes Buch
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Warum brauchen Gesellschaften Gesetze und durch welche Autorität werden sie legitimiert? Im ersten Buch seiner rechtstheologischen Summe >De legibus ac Deo legislatore< aus dem Jahre 1612 entwirft Francisco Suárez seinen Begriff des Gesetzes überhaupt (»lex in commune« / »natura legis«) sowie sein Konzept von Gesetzesgeltung und rechtlicher Verbindlichkeit - und behauptet damit den Superioritätsanspruch der Theologie gegenüber der Philosophie in Fragen der praktischen Vernunft. Dabei gelingt Suárez die kritische Überarbeitung der »lex«-Theorien Thomas von Aquins und Duns Scotus' und damit eine spezifische Vermittlung von Intellektualismus und Voluntarismus. Das für das gesamte Traktat konstitutive Buch I dokumentiert eine genuin eigenständige Konzeption von Rechtstheologie, deren Rezeption und Kritik die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte, und wird erstmals mitsamt einer vollständigen deutschen Übersetzung und ausführlichen Einleitung zugänglich gemacht.
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