Datenschutzrechtliche Zulässigkeit eines nationalen Impfregisters
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Während der Corona-Pandemie zeigte sich, dass Länder, in denen ein Impfregister existiert, über validere und aktuellere Daten zu Impfquoten und Impffortschritt verfügten als solche, in denen es kein Impfregister gibt.
Viele EU-Mitgliedsstaaten verfügen bereits über solche Register, während Deutschland derzeit kein zentrales Impfregister hat. Diese Abschlussarbeit untersucht daher die Frage, ob die Einführung eines Impfregisters in Deutschland aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig wäre. In dieser Arbeit wird daher ein mögliches Impfregister konzipiert, wobei Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie, bekannten Problemen und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden Erkenntnisse aus ausgewählten zentralen Registern in Deutschland und aus dem Vergleich europäischer Impfregister herangezogen. Es wird geprüft, ob datenschutzrechtliche Bestimmungen der Einführung entgegenstehen beziehungsweise ob das Register mit diesen in Einklang gebracht werden kann. Kritische Aspekte, die bei der möglichen Einführung eines Impfregisters in Deutschland beachtet werden sollten, werden herausgearbeitet.
Erscheint im März