Datenschutz bei den Zivilgerichten
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Mit dem allgemeinen Digitalisierungstrend geht auch eine Zunahme an Verarbeitungen personenbezogener Daten einher. Gerade weil auch staatliche Institutionen vermehrt digitalisiert werden, gewinnt deren institutioneller Datenschutz immer größere Bedeutung.
Für den Bereich der Zivilgerichtsbarkeit zeigt sich dabei eine besondere Situation: einerseits sollen die personenbezogenen Daten Betroffener auch im zivilgerichtlichen Verfahren einem angemessenen Datenschutzniveau unterliegen. Andererseits müssen jedoch auch die richterliche Unabhängigkeit und der Schutz der Funktionsfähigkeit der Gerichtsverfahren berücksichtigt werden.
Deshalb sieht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit zahlreiche Öffnungsklauseln vor, um die beschriebene Konfliktsituation zu entschärfen.
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