Daseinsvorsorge und Wettbewerb in der EU
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1, 3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Europäische Wettbewerbs- und Regulierungspolitik - Aktuelle Entwicklungen und Fallstudien -, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "[...] [D]ie Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen", ist die 2000 in der Lissabonstrategie formulierte Ausrichtung der EU. Mit der Betonung des sozialen Zusammenhalts in der EU setzte die Lissabonstrategie erneut den Fokus
auf Dienstleistungen des Gemeinwohls. Mit diesen beiden Punkten begann ein Prozess, in dem die Europäische Kommission den Diensten von allgemeinem Interesse (DAWI), in Deutschland auch mit Daseinsvorsorge übersetzt,
einen Platz in der Wirtschafts- und Wettbewerbsordnung der EU zukommen lässt. Im weiteren Verlauf stellten sich zahlreiche Probleme bei der Auslegung und Anwendung des Begriffes der DAWI, v.a. im Zusammenhang mit der Anwendung des Art. 86 Abs. 2 EGV, heraus. Insbesondere die Mitgliedstaaten (MS) protestierten vehement gegen das Tätigwerden der EK in diesem Bereich. Mit einem Grünbuch zu
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und dem darauf folgenden Weißbuch reagiert die
EK auf die politischen Widerstände und andere Anwendungsprobleme. Dabei bestehen nach wie
vor Unklarheiten bei der Verwendung der Begrifflichkeiten ebenso wie bei der Anwendung der Ausnahmen von wettbewerbspolitischen Regelungen nach Art. 86 Abs. 2 EGV. Die Arbeit will daher untersuchen welche organisationsformen der gemeinwohlrelevanten Dienste bei der Umsetzung der Wettbewerbspolitik durch die EK angewandt werden können, um sowohl für EK als auch für die MS Klarheit bei der Anwendung des Art. 86 Abs. 2 EGV zu schaffen. Im Schwerpunkt wird dann untersucht welche Organisationsformen für die gemeinwohlrelevanten Dienste im Einklang mit der europäischen Wettbewerbspolitik stehen. Es wird also auch stets betrachtet, wie die EK diese Organisationsformen in die Umsetzung einbeziehen kann. Abschließend erfolgt eine Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten der Organisationsformen
und der Umsetzungsstrategie der EK im Allgemeinen.
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