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Das Verhältnis zwischen Europäischem Gemeinschaftsrecht und deutschem Recht nach der Maastricht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

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In bezug auf das Verhältnis zwischen Europäischem Gemeinschaftsrecht und deutschem nationalen Recht traf das Bundesverfassungsgericht zwei grundlegende Aussagen in seinem Maastricht-Urteil von 1993. Dieses ist als vorläufiges Schlußglied einer Kette von Urteilen zu betrachten, in der sich das höchste deutsche Gericht immer wieder mit der Frage der Geltung der deutschen Grundrechte auch gegenüber europäischen Hoheitsakten und dem Problem des Kompetenzkonflikts zwischen der nationalen und der europäischen Ebene befaßte. Die Studie beleuchtet diese sowohl für den einzelnen Staatsbürger als auch für die Bundesrepublik brisanten Fragen. Gelöst wird die Kollision zwischen beiden Rechtsordnungen auf dem Gebiet der Grundrechte durch die Ableitung einer Kollisionsnorm aus Art. 23 GG. Eine Möglichkeit, den Konflikt im Bereich der Kompetenzen zu vermeiden, wird nur in deren strikter Abgrenzung gesehen.
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