Das Verfassungsphänomen der Gleichheit contra legem
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Nach überkommener Ansicht gilt für die Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG der Satz «Keine Gleichheit im Unrecht». Eine genauere Analyse des Spannungsverhältnisses zwischen Legalität und Egalität zeigt hingegen, daß eine pauschale Übernahme dieser Formel weder der allgemeine Gleichheitssatz noch andere verfassungsrechtliche Aspekte gebieten. Methodisch werden die bisherigen Rechtsauffassungen kritisch hinterfragt. Dabei wird eine defizitäre dogmatische Argumentation aufgezeigt und im Anschluß ein eigener Lösungsvorschlag präsentiert. Auf Grundlage dieses Modells wird die praktische Durchführbarkeit anhand konkreter Beispiele erprobt und für die Stärkung des Gleichbehandlungsanspruchs als subjektives öffentliches Recht bei der Rechtsanwendung innerhalb des Verwaltungsrechts plädiert.
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