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Das Verfahren vor Streitbeilegungsstellen

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Die Vorschrift des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, wonach die Verjährung eines Anspruchs mittels Güteantrag unkompliziert und risikolos gehemmt werden kann, war in jüngster Zeit Gegenstand etlicher Kontroversen in Literatur und Rechtsprechung. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei die Frage, welche Bestimmtheitsanforderungen ein Güteantrag erfüllen muss, damit diesem verjährungshemmende Wirkung zukommen kann. Ebenso umstritten ist die Frage, unter welchen Umständen ein Güteantrag wegen Rechtsmissbrauchs nicht verjährungshemmend wirken soll. Diesen Rechtsfragen an der Schnittstelle zwischen materiellem Recht und Prozessrecht widmet sich der Autor unter besonderer Berücksichtigung der EU-Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie).
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