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Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. März 1917 mit Rücksicht auf seine Feststellungen bezüglich der Berechnung der Tantième des Aufsichtsrats von dem Gewinnvortrage und von der Tantième des Vorstandes

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DAS URTEIL DES OBERLANDESGERICHTS KÖLN VOM 28. MÄRZ 1917 MIT
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