Tel: 061 261 57 67
Warenkorb
Ihr Warenkorb ist leer.
Gesamt
0,00 CHF
  • Start
  • Bücher
  • Das Urheberrecht des Architekten bei der Werkverwirklichung

Das Urheberrecht des Architekten bei der Werkverwirklichung

Angebote / Angebote:

Zu den nach § 1 UrhG urheberrechtlich geschützten Werken zählen auch Bauwerke und ihre Entwürfe. Architekten stehen daher dieselben Rechte zu wie anderen Werkschöpfenden. Dennoch nehmen Bauwerke eine Sonderstellung unter den Werkarten ein. Bei den meisten schutzfähigen Bauwerken wird die schö­pfe­ri­sche Leistung nur in einem Werk­stück dreidimensional fixiert. Gleich­zeitig besteht gerade in der Baukunst ein besonders großes Bedürfnis nach Veränderungen, da fast alle Bau­wer­ke Zweckbauten sind. Die urheberrechtlich geschützten Interessen des Architekten sind mit denen des Grundstückseigentümers und Bauherrn in Ausgleich zu bringen. Jüngst hat der Streit um den Berliner Hauptbahnhof gezeigt, welche Probleme dies vor allem in der dogmatisch bisher schwach durchdrungenen Phase der Werkentstehung bereitet. Zur Auflösung dieses Konflikts leistet die Untersuchung von Laura Maria Zentner einen wesentlichen Beitrag.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

73,00 CHF