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Das Unendliche im Staatsrecht

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»Recht« ist Wissenschaft des Bestimmten, in Begriffen, Normen, Systemen. Und doch begegnet dort »das Unendliche«, das Grenzenlose, ja Unbegrenzbare mit juristischer Wirkkraft, vor allem in den Weiten des Staatsrechts: »Offenes Verfassungsrecht«, »Allmacht des Staates«, Schranken der Vorhersehbarkeit. Hier wird diese oft verdrängte Problematik als solche behandelt, von der »Unabänderlichkeit«, der »Unendlichen Auslegung« bis zur »Freiheit«. Unendlichkeiten werden »gesetzt«, auf sie wird in Gesetzgebungszuständigkeiten verwiesen, und auf das »grenzenlose Faktische«. Sie wirken über Begriffe wie »Kontinuität und Dynamik« in demokratischer Staatsgewalt, über diese auf »Politik« und den Einzelmenschen - seine unendlich tiefe Persönlichkeit.
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