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Das UN-Kaufrecht und die Rechtswahlklausel

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Die Gestaltung der Rechtswahlklausel nimmt - insbesondere bei Verträgen mit internationalen Vertragspartnern - eine bedeutende Rolle ein. Durch das Festlegen einer geltenden Rechtsordnung erlangen die Parteien Rechtssicherheit, da die jeweiligen Rechte und Pflichten eindeutig definiert werden und im Falle eines Rechtsstreits nicht ermittelt werden muss, welches Recht für das Vertragsverhältnis zugrunde zu legen ist. Insbesondere für den Einkauf in einem Unternehmen kann dies von Vorteil sein, weil bei Kaufverträgen ohne Rechtswahlklausel oftmals die Rechtsordnung des Verkäufers zum Tragen kommt. Allerdings kann die Wahl des anzuwendenden Rechts bei Vertragsverhandlungen zu Unstimmigkeiten führen, da jeder Vertragspartner die Anwendung der eigenen Rechtsordnung bevorzugt. Hier kommt als Kompromiss die Anwendung des UN-Kaufrechts als vereinheitlichtes materielles Recht für den grenzüberschreitenden Warenverkehr in Frage. Dies wird in der Praxis jedoch häufig ausgeschlossen. Dabei kann das UN-Kaufrecht aus Sicht der Einkaufsabteilung im Vergleich zum deutschen Recht auch einige Vorteile mit sich bringen.
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