Das subjektiv-öffentliche Recht des Gemeindebürgers
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Die Arbeit untersucht, ob und wie aus den kommunalverfassungsrechtlichen Normen über die Bindungswirkung von Bürgerentscheiden ein subjektiv-öffentliches Recht des Gemeindebürgers herzuleiten ist. Hierdurch könnte er die Beachtung des Bürgerentscheids und seines Ergebnisses vonseiten des gewählten Vertretungsorgans einklagen - wohingegen er sonst auf die Kommunalaufsicht angewiesen wäre, deren Einschreiten der Einzelne jedoch nicht beanspruchen kann, da sie allein im objektiv-öffentlichen Interesse handelt. Die Autorin analysiert hierzu die verwaltungs- und verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, legt die relevanten Normen aus und entwickelt abschließend einen eigenen Lösungsweg, der zwischen den Ansätzen aus der Rechtsprechung und der Gesetzesauslegung vermittelt.
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