Das Spannungsverhältnis zwischen Staatenimmunität, diplomatischer Immunität und Menschenrechten
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Das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Souveränität und dem Schutz des Menschen ist ein ungelöster Brennpunkt des Völkerrechts. Es manifestiert sich u.a. bei der Ausbeutung von Hauspersonal ausländischer Missionen und Diplomaten: Dieses erhält im Gaststaat wegen der Immunität des Entsendelands und seiner Diplomaten keinen oder nur sehr lückenhaft Rechtsschutz. Das bedeutet zugleich, dass das Gastland menschenrechtliche Schutzpflichten nicht erfüllen und das Recht auf Zugang zu einem Gericht nicht sicherstellen kann.
Die Studie analysiert, wie und weshalb IGH, EGMR und UNO-Menschenrechtsausschuss im Verhältnis Staatenimmunität, diplomatische Immunität und Menschenrechte einen Vorrang der Immunitäten anerkennen und so die weitgehende Wirkungslosigkeit der Menschenrechte in Kauf nehmen.
Die Autorin zieht den Schluss, dass angesichts der Völkerrechtsentwicklung ein echter Ausgleich zwischen Immunitäten und Menschenrechten erforderlich ist und entwickelt hierfür ein differenziertes Instrumentarium anhand von drei Ausgleichsansätzen: (1) Der Pflicht des Gerichtsstaats, alternative Massnahmen zu treffen, (2) der menschenrechtskonformen Auslegung der Immunitäten und des diplomatischen Rechts sowie (3) dem punktuellen Vorrang der Menschenrechte. Die Studie schlägt zudem vor, welche Ausgleichsmassnahmen (z.B. politische Demarchen, Schlichtungsstelle, Gesetzgebung gegen Ausbeutung) Gerichte vom Gaststaat konkret einfordern sollen, damit dieser die Menschenrechte trotz Respektierung der Immunitäten einhält.
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