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Das sogenannte Rechtsgefühl

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Vor zwei Jahren, im Januar 1982, veröffentlichte mein Freund und Kollege Man­ fred Rehbinder in der "Juristenzeitung" einen Aufsatz, worin er einige "Fragen an die Nachbarwissenschaften zum sog. Rechtsgefühl" stelltel . Er verband hiermit zwar einige Hinweise, wie er sich die Beantwortung seiner Fragen denke, ließ aber im wesentlichen den Leser im Ungewissen und daher in der Meinung, daß seine Fra­ gen ernst gestellt und durchaus nicht nur der rhetorischen Absicht entsprungen seien, einige eigene Patentrezepte zu ihrer Beantwortung aus nachbarlichen Landen frisch auf dem Tisch des Juristen landen zu lassen. Da auch ich mich gleichzeitig mit Problemen des Rechtsgefühls herumschlug und dabei weder in der philosophi­ schen noch in der psychologischen Literatur glaubte hinreichend Unterstützung zu finden, wandte ich mich an Herrn Rehbinder und fragte ihn, auch meinerseits nicht nur rhetorisch, ob wir die von ihm aufgeworfenen Fragen sowie einige der meinen nicht einmal den exakten Wissenschaftlern vorlegen sollten, um hierauf endlich einmal exakte Antworten zu erhalten, auf denen wir dann aufbauen und unsere juristischen Bauwerke errichten könnten, welche bereits die Mitwelt und erst recht natürlich die Nachwelt zu ungeteilter Bewunderung hinreißen würden. Es war, nehme ich an, diese Zukunftsvision, die Herrn Rehbinder veranlaßte, mei­ nem Plan zuzustimmen. Und da wir mit dieser Zukunftsvision auch das Interesse des ZiF-Direktoriums weckten, waren die Grundlagen für die Grundlegung einer neuen Jurisprudenz geschaffen, die heute von hier aus ihren Ausgang nehmen soll und sicherlich auch wird.
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