Das Selbstbestimmungsrecht der römisch-katholischen Kirche
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Die Arbeit befasst sich mit dem Selbstbestimmungsrecht der römisch-katholischen Kirche, um am Beispiel des Kantons Schwyz die Umsetzung der freiheitsrechtlichen Voraussetzungen auf der gliedstaatlichen Ebene zu referieren. Vorab wird die korporative Ausprägung der bundesrechtlich gewährleisteten Religionsfreiheit skizziert. Darauf basierend werden für die schwyzerische Rechtsebene die kirchenrechtlichen Organisationselemente in ihrem selbstbestimmungsrechtlichen Bezug zu den entsprechenden Verfassungsbestimmungen des Jahres 1898 erläutert. Im Lichte der auf der Ebene des Völkerrechts mit dem Bischof von Chur vereinbarten Rechte und Pflichten sind schließlich die staatskirchenrechtlichen Konsequenzen der 1992 geänderten Kantonsverfassung an den aus dem freiheitsrechtlichen Diskurs diagnostizierten Bedingungen zu messen. Gleichzeitig wird diesbezüglich die konstitutionelle Rechtstreue des Kantons Schwyz analysiert.
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