Das revidierte abgabenrechtliche Kontenabrufverfahren und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
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In der demokratischen Bürgerrepublik wird zunehmend die Tendenz sichtbar, dem Steuerbürger den Status eines "Steueruntertans" zuzuweisen. Das Kontenabrufverfahren steht exemplarisch für diese Tendenz. Im Zuge der Unternehmensteuerreform wurde es im Wesentlichen durch die Abgeltungsteuer ersetzt, welche die Einnahmen des Staates an der Quelle generiert, und deswegen auf die Ehrlichkeit des Steuerbürgers nicht mehr angewiesen wäre. Der Gesetzgeber hat das Verfahren nicht abgeschafft, sondern dessen Transformation, nämlich die Ermittlung von Konten und Wertpapierdepots für eine mögliche Vollstreckung, vorangetrieben. Mit diesem Schritt hat er die Leitlinie des BVerfG ignoriert, die Besteuerung der Kapitaleinkünfte entweder durch eine Kontrolle der Erklärung oder einem Quellenabzug sicherzustellen.
Die permanente technologische Transformation auf dem Gebiet der EDV birgt die Gefahr, das Individuum umfassend zu kontrollieren und dessen Freiheitsanspruch zu unterlaufen. Die Arbeit hebt daher die Bedeutung des Schlüsseldatums hervor, das sich z.B. in der Steueridentifikationsnummer wiederfindet, und ergänzt den Eingriff im Kontext der Datenverarbeitung um eine zusätzliche Konnotation.
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