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Das Reichsgesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

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Frontmatter -- Vorwort Zur Ersten Auflage -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen -- Ergänzungen Unter Besonderer Berücksichtigung Der Während Des Druckes Des Kommentars Bekannt Gewordenen höchstrichterlichen Entscheidungen -- Einleitung -- I. Zur Geschichte Der Deutschen Genossenschaftsbewegung -- II. Die Genossenschaftsgesetzgebung -- III.Der Begriff Der Genossenschaft Und Die Wichtigsten Neuerungen Des Gesetzes Vom 1. Mai 1889 -- Erster Teil -- Gesetz Betreffend Die Erwerbs- Und Wirthschaftsgenossenschaften -- Erster Abschnitt. Errichtung Der Genossenschaft -- Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse Der Genossenschaft Und Der Genossen -- Dritter Abschnitt. Vertretung Und Geschäftsführung -- Vierter Abschnitt. Revision -- Fünfter Abschnitt. Ausscheiden Einzelner Genossen -- Sechster Abschnitt. Auflösung Und Nichtigkeit Der Genossenschaft -- Siebenter Abschnitt. Konkursverfahren Und Haftpflicht Der Genossen -- Achter Abschnitt. Besondere Bestimmungen -- Neunter Abschnitt. Strafbestimmungen -- Zehnter Abschnitt. Schlußbestimmungen -- Zweiter Teil. Bekanntmachung, Betreffend Die Führung Des Genossenschaftsregisters Und Die Anmeldungen Zu Diesem Register -- Vom 1. Juli 1899 (§ 161 Abs. 1 Des Gesetzes). -- Dritter Teil Bekanntmachungen Der Zentralbehörden Der Bundesstaaten. § 161 Absatz 2 Des Gesetzes. -- Allgemeine Verfügung, Betreffend Die Herstellung Einer Statistik Der Erwerbs- Und Wirtschaftsgenossenschaften Vom 1. Mai 1896 Mit Den Änderungen Der Allgemeinen Verfügung Vom 18. Dezember 1897 -- Sachregister
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242,00 CHF