Das Reichs-Strafgesetzbuch mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts
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Frontmatter -- Vorwort -- Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich -- Einleitung -- Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Som 15. Mai 1871. -- Erster Teil. Bon der Bestrafung der Verbrechen, Bergehen und Uebertretungen im allgemeinen. -- Zweiter Teil. Bon den einzelnen Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen und deren Bestrafung -- Erster Abschnitt. Hochverrat und Landesverrat -- Zweiter und dritter Abschnitt -- Vierter Abschnitt -- Fünfter Abschnitt. Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte -- Sechster Abschnitt. Widerstand gegen die Staatsgewalt -- Siebenter Abschnitt. Verbrechen und Bergehen wider die öffentliche Ordnung -- Achter Abschnitt. Münzverbrechen und Münzvergehen -- Neunter Abschnitt. Meineid -- Zehnter Abschnitt. Falsche Anschuldigung -- Elfter Abschnitt. Vergehen, welche sich auf die Religion beziehen -- Zwölfter Abschnitt. verbrechen und vergehen in Beziehung auf den Personenstand -- Dreizehnter Abschnitt. Verbrechen und Bergehen Wider die Sittlichkeit -- Vierzehnter Abschnitt. Beleidigung -- Fünfzehnter Abschnitt. Zweikampf -- Sechzehnter Abschnitt. Verbrechen und Vergehen Wider das Leben -- Siebenzehnter Abschnitt. Korperverletzung -- Achtzehnter Abschnitt. »erbrechen und »ergehen wider die persönliche Freiheit -- Neunzehnter Abschnitt. Diebstahl und Unterschlagung -- Zwanzigster Abschnitt. Raub und Erpresfung -- Einundzwanzigster Abschnitt. Begünstigung und Hehlerei -- Zweiundzwanzigster Abschnitt. Betrug und Untreue -- Dreiundzwanzigster Abschnitt. Urkmrdenfalschwrg -- Vierundzwanzigster Abschnitt. Baukerutt -- Fünfundzwanzigster Abschnitt. Strafbarer Eigemmtz und Verletzung fremder Geheimnisse -- Sechsundzwanzigster Abschnitt. Sachbeschädigung -- Siebenundzwanzigster Abschnitt. Gememgefährliche Berbrechen und Vergehen -- Achtundzwanzigster Abschnitt. verbrechen und vergehen im Amte -- Neunundzwanzigster Abschnitt. Übertretungen -- Einführungsgesetz -- Sachregister -- Backmatter
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