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Das Reichs-Erbschaftsteuergesetz vom 3. Juni 1906

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Frontmatter -- Vorwort. -- Inhaltsverzeichnis. -- Abkürzungen. -- Berichtigung. -- Einleitung. -- Reichs-Erbschaftssteuergesetz vom 5. Juni 1906. -- I. Gegenstand der Erbschaftssteuer. -- II. Räumliche Herrschaft des Gesetzes. -- III. Betrag der Erbschaftssteuer. -- IV. Befreiungen. -- V. Ermittelung des Wertes der Masse -- VI. Bedingter Erwerb. -- VII. Bedingte Belastung. -- VIII. Unsichere Rechte. -- IX. Erwerb von Vermögen ohne die Nutzung. -- X. Berechnung der Erbschaftssteuer. -- XI. Haftung für die Erbschaftssteuer. -- XII. Zuständigkeit für Erhebung und Verwaltung der Erbschaftssteuer. -- XIII. Anmeldung des Erwerbes. -- XIV. Erbschaftssteuererklärung. -- XV. Pauschversteuerung -- XVI. Erbschaftssteuerbescheid -- XVII. Stundung. -- XVIII. Zwangsvollstreckung- -- XIX. Strafen. -- XX. Strafverfahren. -- XXI. Umwandlung der Geldstrafen. -- XXII. Kosten. -- XXIII. Verjährung der Erbschaftssteuer. -- XXIV. Schenkungen unter Hebenden. -- XXV. Rechtsweg. -- XXVI. Zuschläge zu der Steuer. -- XXVII. Besondere Steuer von Abkömmlingen und Ehegatten. -- XXVIII. Übergangsvorschriften -- XXIX. Schlussvorschrift -- Erbschaftsteuer-Ausfuhrungsbestimmungen -- Vorbemerkungen -- I. Erbschaftssteueramter und Oberbehörden. -- Erster Abschnitt. Erwerb von Todes wegen. -- Zweiter Abschnitt. Schenkungen unter Lebenden. -- Dritter Abschnitt. Losten. -- Vierter Abschnitt. Aktenführung, Buchführung, prüfungsverfahren. -- Anhang zu den Erbschaftssteuer-Ausführungsbestimmungen. -- Vollzugsordungen zum Reichserbschaftsfteuergesetz -- Vorbemerkung -- Königreich Preußen. -- Königreich Bayern. -- Königreich Sachsen. -- Königreich Württemberg. -- Erzherzogtum Baden. -- Großherzogtum Hessen. -- Herzogtum Braunschweig. -- Nachträge. -- Sachregister
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