Das Recht Prominenter am eigenen Bild in Kollision mit Drittinteressen
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Durch die mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Caroline von Hannover vom 24.06.2004 unübersehbar gewordene Diskrepanz zwischen der menschenrechtlichen Bewertung aus Straßburg und der grundrechtlichen Einschgrundrechtlichen Einschätzung durch das Bundesverfassungsgericht hat sich ein Kristallisationspunkt für die Behandlung der übergreifenden, seit langem kontrovers diskutierten Fragen des Verhältnisses zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht einerseits, der Ausübung von Medienfreiheiten, einschließlich der Freiheit der Kunst andererseits, ergeben. Die Arbeit unternimmt es, die Problematik der Kollision von Medienrechten und Persönlichkeitsrecht im Lichte der divergierenden Erkenntnisse der einschlägigen Judikatur erneut grundsätzlich zu analysieren und der Frage der Konsequenzen des Caroline-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Rechtsprechung aller Ebenen in Deutschland nachzugehen, wobei sie sich den wohl nicht nur zufällig ebenfalls im Jahre 2004 ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall Görgülü zum Ausgangspunkt nimmt. Die Bewältigung dieser Fragen ist ebenso von grundsätzlicher Bedeutung wie von hoher Aktualität.
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