Das Recht des polizeilichen Schußwaffengebrauchs
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Die Vorschriften der Polizeigesetze über den Schußwaffengebrauch sind von den Schwierigkeiten geprägt, einen adäquaten sprachlichen Rahmen für diese Maßnahme zu finden. Die Gesetzgeber haben sich mit der Übernahme strafrechtlicher Wertungen beholfen. Bei den Voraussetzungen für den Schußwaffengebrauch und den Notrechtsvorbehalt zeigt sich indessen, daß die Gleichung Polizeirecht - Strafrecht nicht aufgeht und deren Rest vor allem den Störer belastet. Die Arbeit zeigt die Schwachstellen, zu denen die Verbindung der inkongruenten Rechtsgebiete führt, befaßt sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Eingriffs und stellt einen Vorschlag für eine aus den polizeilichen Wertungen entwickelte, schlüssigere Regelung des präventiven Schußwaffengebrauchs vor.
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