Das Recht des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung
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Durch ihre existenzsichernde Bedeutung nimmt die Erwerbsarbeit eine zentrale Rolle im Leben der meisten Menschen ein. Der Arbeitsvertrag bildet allerdings nicht nur die Basis materieller Wertschöpfung, sondern gewährt dem Arbeitnehmer auch die Möglichkeit zur Persönlichkeitsentfaltung. Insofern ist heute weitgehend anerkannt, dass dem Recht des Arbeitgebers, die Arbeitsleistung in vertraglich geregeltem Umfang einzufordern, auch die Pflicht gegenübersteht, den Arbeitnehmer ordnungsgemäß zu beschäftigen. Unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung des Beschäftigungsanspruchs überprüft der Autor dessen grundrechtlich geprägte Begründung. Hierbei ordnet er die Beschäftigungspflicht aus schuldrechtlicher Perspektive in den zivilrechtlichen Pflichtenkatalog ein, bevor er in einem weiteren Schritt die Grenzen des Beschäftigungsanspruchs absteckt.
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