Das Recht der nicht-schifffahrtlichen Wassernutzung am Mekong im Lichte des allgemeinen internationalen Wasserrechts
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Am 5. April 1995 unterzeichneten die vier am Unterlauf des Mekong gelegenen Staaten Thailand, Laos, Kambodscha und Vietnam das Abkommen zur Zusammenarbeit bei der nachhaltigen Entwicklung des Mekong-Beckens. Als institutioneller Rahmen der Zusammenarbeit wurde die Mekong-Flusskommission errichtet. Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung des Abkommens im Lichte des allgemeinen internationalen Wasserrechts. Meilensteine bilden insoweit die 1966 von der International Law Association verabschiedeten Helsinki Regeln und das am 21. Mai 1997 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Übereinkommen zum Recht der nicht-schifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe. Ergänzt werden diese Regelwerke durch die im August 2004 von der International Law Association vorgelegten Berliner Regeln über Wasserressourcen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei die folgenden Fragen: Inwieweit steht das Abkommen in Einklang mit den Bestimmungen des allgemeinen internationalen Wassernutzungsrechts? Welche Rückschlüsse lassen sich aus den Übereinstimmungen ziehen? Inwieweit weist das Abkommen Regelungsunterschiede zu den Bestimmungen des allgemeinen internationalen Wassernutzungsrechts auf? Welche Rückschlüsse lassen sich aus diesen Regelungsunterschieden ziehen?
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