Das Recht der europäischen Integration
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Das Recht der europäischen Integration bildet ein Recht zwischen verschiedenen Rechtsordnungen. Es dient zur Erfüllung von Aufgaben, die von den beteiligten Staaten allein nicht bewältigt werden können und es entsteht aus freiwilligem gemeinsamen Handeln der beteiligten Völker mit Hilfe gemeinsamer Institutionen. Darin unterscheidet es sich grundlegend von staatlichem Recht.
Auch wurde es als ein Recht «in Entwicklung» konzipiert, das sich in einer Wechselbeziehung mit dem Recht der Mitgliedstaaten fortwährend wandelt und ergänzt.
Auch ohne Mitgliedschaft in der EU ist die Schweiz an dieser neuartigen Rechtsordnung beteiligt, doch ist ihr Verhältnis zum Recht der Integration noch nicht abschliessend geregelt und bedarf der ständigen Diskussion und Nachjustierung.
Die zweite Auflage des Buches soll vor diesem Hintergrund einen aktuellen Überblick (nach Finanzkrise und Brexitentscheidung) über die Besonderheiten dieser Rechtsordnung liefern, der auch Nichtjuristen verständlich ist.
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