Das Recht auf eine gute Verwaltung
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Eine "gut arbeitende" Verwaltung sichert nicht nur größtmöglichen gesellschaftlichen Nutzen der Staatstätigkeit, sondern schützt die Bürgerinnen und Bürger auch vor Willkür. Auf Initiative des Europäischen Bürgerbeauftragten wurde in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Art 41 auch das "Recht auf eine gute Verwaltung" als Grundrecht festgeschrieben. Michael Nußbaumer beschreibt in diesem Buch den Inhalt dieses Grundrechts, geht auf die Praxis des Europäischen Bürgerbeauftragten ein und stellt den nationalen Kontext her: Gibt es ein "Recht auf eine gute Verwaltung" auch in Österreich und auf welche Paragrafen kann sich der Bürger berufen?
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