Das Recht auf Auskunft und Gehör in politischen Parteien
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In politischen Parteien hat jedes Mitglied das Recht, sich über die Angelegenheiten der Partei zu informieren und darüber seine Meinung innerparteilich wahrnehmbar kundzutun, also in diesem Sinne ein Recht auf Auskunft und Gehör. So selbstverständlich dies scheint, liegen die Grundlagen und mehr noch der Umfang des Rechts bislang weitgehend im Dunkeln. Deshalb führt die Ausübung des Rechts in der Praxis nicht selten zu innerparteilichem Streit, insbesondere wenn einzelne Mitglieder auf Parteiversammlungen unbequeme Fragen stellen und Kritik an der Parteiführung üben. In der Arbeit werden die Grundlagen, die Voraussetzungen, der Inhalt sowie die Schranken des Rechts auf Auskunft und Gehör in politischen Parteien untersucht. Zudem werden die Rechtsfolgen der Verletzung des Rechts sowie Rechtsschutzmöglichkeiten dargestellt.
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