Das Recht am eigenen Bild aus rechtsvergleichender Sicht
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In Form von Länderberichten wird die Rechtslage in den Ländern Deutschland, Frankreich und England untersucht. Die rechtliche Situation in Spanien, in der Schweiz und in den USA wird in Kurzberichten dargestellt. Es erfolgt eine kurze Abhandlung des Rechts am eigenen Bild im Internationalen Privatrecht. Sodann werden die zuvor dargestellten Länder rechtsvergleichend untersucht. Hierbei wird der deutliche Vorrang der Meinungs- und Informationsfreiheit in England und in den USA festgestellt sowie der starke Schutz des Rechts am eigenen Bild in Frankreich, wo den Rechten des einzelnen und dem Individualismus eine hohe Bedeutung zukommt. Die Arbeit endet mit dem Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union.
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