Das Protokoll "Tourismus" der Alpenkonvention
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Regelungsbereiche und Gegensätze im Tourismusprotokoll der Alpenkonvention
Das Protokoll "Tourismus" der Alpenkonvention wurde zwischen den Alpenstaaten und der Europäischen Union als völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen und ist in Österreich seit 2002 geltendes Recht. Sein Ziel ist es, die mit dem Tourismus einhergehenden wirtschaftlichen Interessen mit den bestehenden ökologischen Erfordernissen in Einklang zu bringen und so eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicherzustellen.
An der Aktualität dieser Vorgabe hat sich seither nichts geändert, dennoch werden die damit angesprochenen Regelungsbereiche nach wie vor intensiv diskutiert. Bekannte Gegensatzpaare sind etwa: "schitechnische Erschließung vs Einrichtung von ökologischen Ruhezonen", "Wettbewerbsfähigkeit des alpinen Tourismus vs Begrenzung des Massentourismus" oder "Ausweitung der Schisaison vs Einschränkung künstlicher Beschneiung aus ökologischen Gründen".
In sechs Beiträgen wird untersucht, welche Positionen das Tourismusprotokoll zu diesen Themen einnimmt und welche rechtlich verbindlichen Vorgaben es konkret - etwa für verwaltungsbehördliche Bewilligungsverfahren - gibt. Zusätzliche Materialien zur Entstehung des Protokolls und zu seiner Implementierung in die Rechtsordnungen der Vertragsparteien vermitteln ein umfassendes Bild des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention.
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