Das Problem des unmittelbaren Zusammenhangs beim erfolgsqualifizierten Delikt
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Thema dieser Untersuchung ist der unmittelbare Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt. Die Darstellung befaßt sich eingehend mit dessen dogmatischer Natur und Verankerung. Die Verfasserin versteht den unmittelbaren Zusammenhang als Teil der objektiven Zurechnung, genauer: des Schutzzwecks der Norm. Die Notwendigkeit einer spezifischen Definition des unmittelbaren Zusammenhangs wird dabei unterstrichen. Die Arbeit zeichnet sich dadurch aus, daß erstmals für jedes erfolgsqualifizierte Delikt und Regelbeispiel - im Wege einer konkreten Auslegung - ein jeweils eigener unmittelbarer Zusammenhang bestimmt wird. Durch das jüngste 6. StrRG wurde die Arbeit nicht berührt, da der Gesetzgeber nach wie vor keine Stellung zu der Problematik des unmittelbaren Zusammenhangs bezogen hat.
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