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Das Privileg Herzog Friedrichs III. von Schleswig-Holstein-Gottorf für die Mennoniten von 1623

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2, 3, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 13. Februar 1623 stellte Herzog Friedrich III von Schleswig-Holstein-Gottorf Privilegien für die in Friedrichstadt und Umgebung ansässigen Mennoniten aus. Diese Privilegien sicherten den Mennoniten Schutz und Handelsfreiheiten und gewährten ihnen ein Leben gemäß ihren Glaubensvorstellungen. Für Friedrichstadt und Friedrich III. bedeuteten die gewährten Privilegien einen wirtschaftlichen und handelspolitischen Aufschwung, da die Mennoniten hauptsächlich finanzkräftige Kaufleute waren. Somit vollzog sich ihre durch religiöse Toleranz bedingte Integration nicht nur aufgrund Friedrichs liberaler Weltsicht, sondern vor allem aus handelspolitischen Gründen. Hier stellt sich die Frage, ob Herzog Friedrich die Mennoniten vornehmlich der religiösen Toleranz wegen mit umfassenden Privilegien versah oder ob hinter diesem Akt der Wunsch stand, die neu gegründete Stadt durch die vollständige Integration der finanzstarken und fleißigen Mennoniten wirtschaftlich zu stärken. Dies wird im Folgenden die zu beantwortende Leitfrage darstellen.Wie der Integrationsprozess der Mennoniten im Einzelnen ablief, welche Rolle sie für die neu gegründete Stadt Friedrichstadt spielten, sind neben der genauen Interpretation der Privilegien von 1623 - auf deren Grundlage die Leitfrage beantwortet wird - Gegenstand dieser Untersuchung, für die vor allem Robert Dollingers bereits genanntes Werk, Sem Christian Sutters 2012 in deutscher Übersetzung erschienene Dissertation, Ferdinad Ponts Werk zur Religionsfreiheit in Friedrichstadt, grundlegend waren. Für die Einführungen zu den Mennoniten und Herzog Friedrich III. waren die entsprechenden Lexikon-Artikel hilfreich. Besonders erhellend war der Aufsatz Erich Hassingers, der die wirtschaftlichen Motive von religiöser Toleranz in der Frühen Neu-zeit beleuchtet. Die Urkunde inhaltlich ergänzende Quellen sind die Friedrichstädter Polizeiberichte, die gerade über die Umsetzung der Privilegien in der Zeit nach 1623 Aufschluss geben.
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