Das personale Verhaltensunrecht der Fahrlässigkeitstat
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Ziel der Arbeit ist es, die genauen Kriterien für fahrlässiges Fehlverhalten im strafrechtlichen Sinne herauszuarbeiten. Kann von einem rechtlichen Vermeidenmüssen bereits gesprochen werden, wenn sich eine bestimmte hypothetische «Maßstabsfigur» anders als das konkret zu beurteilende Subjekt verhalten hätte? Oder muß das Recht bei seinen Verhaltensanforderungen nicht vielmehr auf die individuellen Verhältnisse der konkret handelnden oder unterlassenden Person Rücksicht nehmen? Fahrlässiges Fehlverhalten wird mit Blick auf die in Frage stehenden Rechtsfolgen von Schuldspruch und Strafe bestimmt. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, daß der Beurteilungsgegenstand bei der Frage des von Rechts wegen zu Vermeidenden aus zweck- und wertrationalen Gründen durch die konkret zu beurteilende Person geformt wird. Beurteilungsmaßstab ist dabei - selbstverständlich - ein rechtlicher.
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