Das Parlamentarische Institut der Enquête-Kommission am Beispiel der Enquête-Kommission «AIDS» des Deutschen Bundestages
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Enquête-Kommissionen sind parlamentarische Gremien, die aus Abgeordneten und externen Sachverständigen bestehen. Dieses 1969 vom Deutschen Bundestag geschaffene Instrument stellt damit die erste institutionalisierte Form der wissenschaftlichen Politikberatung im Bereich des Parlaments dar. Die vorliegende Studie gibt zunächst einen Einblick in Genese, Untersuchungsgegenstand, Verfahren, Normierungsansätze und die typischen Rechtsprobleme dieses Instituts. Im zweiten Teil wird exemplarisch die Arbeit der Enquête-Kommission «AIDS» analysiert, dabei wird herausgearbeitet, welche Möglichkeiten und Grenzen diesem Institut bei der Erfüllung seines normativen Auftrags gesetzt sind. Es wird deutlich, daß Enquête-Kommissionen heute eine Vielzahl von Funktionen zukommen, die bei ihrer Einführung weder beabsichtigt noch absehbar waren. Die Arbeit zeigt auf, inwieweit Wirkungsmöglichkeiten für «neutralen» Sachverstand bei Einbindung in das politische Spannungsfeld des Parlaments bestehen und damit, welche generelle Eignung diese Form der Politikberatung besitzt.
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