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Das neue Unterhaltsrecht

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Die Reform des Unterhaltsrechts mit zahlreichen Änderungen trat am 01.01.2008 in Kraft. Das Gesetz soll vor allem die Stellung der Kinder stärken. Ihr Anspruch auf Unterhalt erhält Vorrang. Befristung und Beschränkung nachehelicher Unterhaltsansprüche wurden erleichtert und die Anforderungen an eine Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit erhöht. Die Reform führte außerdem gerade im Mangelfall zu einer wesentlichen Vereinfachung der Unterhaltsberechnung.
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