Das neue Schiffsarrestrecht nach der Reform des Seehandelsrechts 2013
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Um den Schiffsarreststandort Deutschland zu stärken, bedarf es seit der Seehandelsrechtsreform 2013 für den Schiffsarrest keines Arrestgrundes mehr. Die Verfasserin untersucht die Auswirkungen der Neuregelung auf das System des allgemeinen Arrestrechts, das im Übrigen auf den Schiffsarrest anwendbar bleibt. Um festzustellen, ob das gesetzgeberische Ziel der Stärkung des Schiffsarreststandortes erreicht wurde, vergleicht sie den neuen deutschen Schiffsarrest darüber hinaus mit dem Schiffsarrestrecht der Niederlande und Dänemarks als zwei weitere für die Schifffahrt bedeutende Staaten.
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