Das neue Insolvenzrecht nach der ESUG-Reform
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Mit dem "Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" - kurz: ESUG-Reform - steht das Insolvenzrecht vor einschneidenden Änderungen, die geänderten bzw. neu eingefügten insolvenzrechtlichen Vorschriften werden nach derzeitigem Stand der Dinge Anfang 2012 in Kraft treten. In einer systematischen Einführung werden zunächst die wichtigsten Neuregelungen des ESUG dargestellt und die Konsequenzen für die insolvenzrechtliche Praxis aufgezeigt. Ergänzend hierzu werden die entscheidenden Punkte des Regierungsentwurfes mit Auszügen aus der Begründung an den jeweils relevanten Stellen abgedruckt. Abgerundet wird die Darstellung mit einer Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen in Form einer Synopse.
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