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Das neue GmbH-Gesetz

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Dieser Praxis-Kommentar wurde auf der Grundlage des neuen GmbH-An­ derungsgesetzes nach dem Gesetzesbeschluß des Bundestages im Mai 1980 geschrieben. Nachdem der Entwurf des neuen GmbH-Anderungsgesetzes vom 15.12.1977 auf Kritik gestoßen war, hatte der Vermittlungsausschuß des Bundestages eine Beschlußempfehlung vom 16.4.1980 veröffentlicht (BT-Drucksache 8/3908 vom 16.4.1980), welche die Kritik am Entwurf weitgehend berücksichtigte. Dieses Buch soll unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes dem Prak­ tiker eine erste Hilfe für die Lösung seiner Tagesprobleme sein. Einen Großkommentar will und kann es nicht ersetzen. Die neuen und die ge­ änderten Vorschriften wurden ausführlicher kommentiert als die nicht ge­ änderten Vorschriften. Wenn daher Fragen gelöst werden müssen, die mehr oder weniger aus den nich t geänderten Vorschriften erwachsen, soll­ te weitere Literatur herangezogen werden. Rechtsprechung wurde nur ausnahmsweise zitiert, wenn wir glaubten, daß sie für die Praxis von unmittelbarer Bedeutung sein kann. Das GmbH-Anderungsgesetz tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Das Ge­ setz will den Gläubigerschutz verbessern und die Vorschriften über die GmbH insgesamt zeitgerechter und gangbarer machen. Zur Begründung der Gesetzesänderungen vergleiche BT-Drucksache 8/3908 v. 16.4.80 S. 66 ff., Regierungsentwurf BT-Drucksache 8/1347 v.
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Preis

71,00 CHF