Das neue Gebührenrecht in der anwaltlichen Praxis
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Mit den Neuerungen des 2. KostRÄG 2021 erfolgt - erstmals seit 2013 - eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung durch
lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren um 10 Prozent
Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen
Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten um zusätzliche 10 Prozent
Strukturelle Änderungen
Nicht nur die Änderungen der Gebührentabelle, sondern auch die Neuerungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen müssen zur Ausnutzung des Potentials der Reform erkannt und im Tagesgeschäft der Vergütungsabrechnung richtig umgesetzt werden. Der Einführungsband hilft mit einer umfangreichen Darstellung der reformierten Bereiche des RVG, die Struktur der Gesetzesänderungen zu erfassen und unterstützt mit einer Vielzahl von vergleichenden Berechnungsbeispielen bei der Implementierung der neuen Abrechnungstatbestände in der Kanzlei.
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