Das neue Europäische Güterrecht
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Rund 16 Millionen internationale Paare
leben Schätzungen zufolge in der Europäischen Union. Die rechtssichere Gestaltung ihrer Vermögensverhältnisse über Ländergrenzen hinweg war bisher schwierig. Doch nun kommt es endlich zu einer Vereinheitlichung des Internationalen Güterrechts in Europa. Die beiden neuen europäischen Güterrechtsverordnungen über die justizielle Zusammenarbeit in Gütersachen sind seit 29.1.2019 verbindlich.
Die Grundzüge der Änderungen sind:
Abkehr vom Staatsangehörigkeitsprinzip
geänderte Abgrenzung zwischen Güterrecht und allgemeinen Ehewirkungen
daraus folgend eine grundlegende Neuordnung des IPR im deutschen Familienrecht.
Das Einführungswerk zum neuen europäischen Güterrecht zeigt die nicht zu unterschätzende Praxisrelevanz der Neuerungen auf. Denn bei der Trennung und Scheidung von gemischtnationalen oder im Ausland lebenden Paaren haben die Vermögensverhältnisse oftmals existenzielle Bedeutung und sind daher in der anwaltlichen Beratungspraxis zu klären. Ebenso stellt das neue Recht für die notarielle Beurkundungspraxis eine große Herausforderung dar, eröffnet aber auch die Möglichkeit, zu rechtssicheren Lösungen zu gelangen, die EU-weit "halten".
Das Werk geht auch ausführlich auf die komplizierten Übergangsfragen ein, die vor allem für Altehen zahlreiche Probleme aufwerfen.
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