Das neue Eheverbot der bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft gemäß § 1306 BGB am Maßstab des Art. 6 Abs. 1 GG
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Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung der Vereinbarkeit des seit dem 1.1.2005 in § 1306 BGB enthaltenen Eheverbots der bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Art. 6 Abs. 1 GG. Dazu ist die Stellung sowohl der Ehe als auch der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Gefüge der grundgesetzlichen Rechtsordnung hinsichtlich des grundgesetzlichen Schutzes und der Funktionen beider Rechtsinstitute eingehend untersucht worden. Auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse ist sodann untersucht worden, ob die mit der Errichtung des Eheverbots verbundene Einschränkung der Eheschließungsfreiheit gerechtfertigt ist. Dies ist wegen der Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Ergebnis nicht der Fall. Das Eheverbot der bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 GG verfassungswidrig.
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