Das Lichtbildrecht nach § 72 UrhG als Recht am eigenen Blick und Institut des Investitionsschutzes
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Das Lichtbildrecht des § 72 UrhG erfasst alle nichtschöpferischen Abbildungen, die unter Einsatz bilderzeugender Strahlung entstanden sind, mithin einfache Amateuraufnahmen ebenso wie professionelle Produktfotografien, und wird in der Praxis häufig durch Dritte, die im Internet gefundene Aufnahmen unberechtigterweise für eigene Zwecke verwenden, verletzt. In Rechtsprechung und Schrifttum besteht zu der Frage, wie beispielsweise die Verwendung von Teilen eines Lichtbilds zu behandeln ist, gleichwohl kein einheitlicher Ansatz. Ursächlich hierfür ist die besondere Ausgestaltung des Lichtbildrechts, das einerseits eine der schöpferischen Leistung des Urhebers ähnliche Leistung schützen soll und sich insofern dem Urheberrecht im Sinne von § 11 UrhG annähert, andererseits mit Blick auf die Investitionen professioneller Fotografen aber auch an ein wirtschaftliches Leistungsschutzrecht wie beispielsweise das des Tonträgerherstellers erinnert. In der vorliegenden Arbeit sollen daher der Schutzgegenstand und die Rechtsnatur des Lichtbildrechts genauer untersucht und die Auswirkungen der gefundenen Ergebnisse am Beispiel von Fallgestaltungen, die in der Rechtsprechung besonders häufig im Zusammenhang mit § 72 UrhG auftreten, veranschaulicht werden.
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