Das Krankenversicherungssystem in Deutschland und Möglichkeiten der Beitragsgestaltung und Beitragsbeeinflussung
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Möglichkeit, sich gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Krankheit abzusichern, wurde schon im späten Mittelalter durch zahlreiche, überwiegend berufsständisch und regional abgegrenzte Selbsthilfeorganisationen geboten. Die Grundlage für deren Funktionsfähigkeit waren einerseits starke persönliche und ideelle Bindungen an die Gemeinschaft, andererseits eine im wesentlichen gleichartige Gefährdung der einzelnen Mitglieder. Das ¿Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter¿ brachte im Jahr 1883 einen deutlichen Einschnitt in das frühe Krankenversicherungswesen Deutschlands. Im Prinzip begann damit die Trennung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Vorsorge für die wirtschaftlichen Folgen von Krankheitsfällen. In den Jahren 1924/25 kam ein Wendepunkt für die auf Privatinitiative basierende ¿Krankenversicherung¿ Deutschlands, das Streben nach wirtschaftlicher Sicherung und ein großer Nachholbedarf an Behandlungsbedürftigkeit erzeugten einen beispiellosen Boom. Somit kann diese Zeit als der eigentliche Beginn der privaten Krankenversicherung (PKV) bezeichnet werden.
Grundsätzlich besteht bei jedem Menschen der Bedarf für eine Absicherung im Krankheitsfall. Jedoch kann sich nicht jeder seine Krankenversicherung selbst aussuchen und nach seinen persönlichen Vorstellungen gestalten. Durch die gesetzlich bestimmte Versicherungspflicht werden weite Personenkreise an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden, ohne dass diese die Möglichkeit hätten, sich davon befreien zu lassen.
Auch die PKV bietet ebenso wie die GKV Schutz vor finanziellem Risiko bei Krankheit und ist somit auch ein Teil des gesamten Krankenversicherungssystems. Allerdings erfasst die PKV in erster Linie solche Personengruppen, die nicht an die GKV gebunden sind. Dies sind vor allem Selbständige, Beamte und diejenigen Arbeitnehmer, die wegen der Höhe ihres Arbeitsentgelts in der GKV versicherungsfrei sind. Die meisten Angehörigen der Arbeitnehmergruppe haben im Rahmen einer Pflichtversicherung den Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ihnen wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Gesetz das Recht eingeräumt, in der GKV auch bei nicht mehr bestehender Versicherungspflicht ihre Mitgliedschaft freiwillig fortzusetzen. Die Unternehmen der PKV versuchen deshalb, solche neuen Mitglieder zu gewinnen, die die Wahlmöglichkeit zwischen der GKV und PKV [...]
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