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Das Konzept des Sachverständigenrates zur Lohnpolitik

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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich VWL - Konjunktur und Wachstum, Note: 1, 3, Universität Stuttgart (Institut für Allgemeine VWL der Uni Stuttgart), Veranstaltung: AVWL-Übung Konjunktur und Beschäftigung, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 8. Juni 1967 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das " Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" beschlossen. Im sog. "Stabilitätsgesetz" wurden die wesentlichen wirtschaftspolitischen Kernziele der Bundesrepublik Deutschland verankert. Die gesamtwirtschaftlichen Ziele lauten demnach Preisniveaustabilität, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, stetiges, angemessenes Wirtschaftswachstum und hoher Beschäftigungsstand. Wegen der Schwierigkeit alle vier gesamtwirtschaftliche Ziele gleichzeitig zu verwirklichen wird dieses Zielviereck in der Literatur zu recht oft als "magisches Viereck" bezeichnet. Vor allem die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland sei " nach wie vor die gravierendste Zielverfehlung der Wirtschaftspolitik" 1. Deshalb sei es besonders dringlich eine Lohnpolitik zu verfolgen, die das Beschäftigungsziel nicht gefährdet.2 Doch welche Lohnpolitik soll verfolgt werden? Mit welchen Raten sollen die Löhne steigen? Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung veröffentlicht jährlich ein Gutachten, in dem seine lohnpolitischen Empfehlungen schon seit Beginn ein Kernstück des Jahresgutachtens bilden. 1 Sachverständigenrat: Jahresgutachten 2000/01, Tz.408 2 vgl. Gö rgens (1999), S.321
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26,50 CHF

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