Das Kabinett Ehard III
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Bedingt durch die herben Verluste der zuvor noch allein regierenden CSU in den bayerischen Landtagswahlen vom 26. November 1950 kam es am 18. Dezember zu einer erneuten Bildung einer großen Koalition aus CSU, SPD und dem neuen Juniorpartner BHE. Nach einem harten Koalitionspoker, der für die CSU eine starke Zerreißprobe bedeutete und der sich vor allem um die Regierungsbeteiligung der aufstrebenden Bayernpartei drehte, bildete der alte und neue CSU-Ministerpräsident Hans Ehard mit dem SPD-Innenminister und stellvertretendem Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner erneut ein bewährtes Führungsduo. Die 77 Protokolle für das Regierungsjahr 1951 zeugen von der Vielfalt an bundes-, landes- und auch lokalpolitisch wichtigen, z.T. äußerst brisanten Themen und der hohen Arbeitsbelastung des Kabinetts im ersten Jahr der großen Koalition. Das Lastenausgleichsgesetz, die Errichtung des Bundesverfassungsgerichts, die Mitbestimmung in der Montanindustrie oder der Schuman-Plan sind nur einige Beispiele für zentrale Themen auf Bundesebene, die den Ministerrat im Jahre 1951 ausgiebig beschäftigten. Der Kampf gegen den neu aufkeimenden politischen Extremismus von links und rechts, der Finanzskandal um den Wiederaufbau des Münchener Residenztheaters, die spektakuläre Schließung des bayerischen Landesentschädigungsamtes, die Forderung der US-Besatzungsmacht nach einem großen Truppenübungsplatz in Bayern oder die neue bayerische Gemeinde-, Kreis- und Bezirksordnung waren 1951 die Schwerpunkte bzw. die Hauptprobleme der Landespolitik.
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