Das japanische Zivilprozeßrecht
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Das Zivilprozeßgesetz als Rahmen für die Durchsetzung materieller Rechte gehört in jedem Land zu den wichtigsten Standardgesetzen. Aufgrund der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtungen mit Japan sind die japanischen Regelungen zur gerichtlichen Zuständigkeit, zum Beweisrecht, den Rechtsmitteln oder der Anerkennung ausländischer Urteile auch für die deutsche Rechtspraxis von elementarer Bedeutung.
Das japanische Zivilprozeßgesetz von 1890 war ursprünglich mit der deutschen CPO von 1877 nahezu identisch, hat durch die grundlegenden Reformen von 1926 und 1996 jedoch Kürzungen, Abänderungen und Erweiterungen erfahren. Ursprung und Weiterentwicklungen des Gesetzes sind für die deutsche Rechtsvergleichung deshalb von besonderem Interesse.
Der vorliegende Band enthält neben einer Einleitung die Übersetzung des Zivilprozeßgesetzes, der Zivilprozeßverordnung, des Aufgebots- und Schiedsgerichtsverfahrens auch ein ausführliches Stichwortverzeichnis.
In der Einleitung erläutern Christopher Heath und Anja Petersen Geschichte, Reformen und gegenwärtigen Stand des japanischen Zivilprozeßverfahrens. Aktuelle Statistiken geben ein Bild von der gegenwärtigen Praxis und insbesondere der Verfahrensdauer.
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