Das Internationale Privatrecht der zivilen Verkehrsluftfahrt
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Das Zusammenspiel von Staatsverträgen und nationalen Regelungen prägt das Internationale Privatrecht der zivilen Verkehrsluftfahrt. Auf staatsvertraglicher Ebene befindet sich vieles im Umbruch. Das Warschauer Abkommen und seine Zusatzabkommen sollen durch das Montrealer Abkommen ersetzt werden. Im Internationalen Sachenrecht liegen ein Entwurf zu einer Unidroit Convention on international interests in mobile equipment und ein dazugehöriges Aircraft equipment protocol vor. Die Arbeit soll eine Gesamtschau über das Internationale Privatrecht der zivilen Verkehrsluftfahrt geben: Fragestellungen zum Arbeitsstatut des Luftfahrtpersonals, zum Vertragsstatut des Luftbeförderungsvertrages, zum Deliktsstatut bei Flugzeugunglücken und zum Sachstatut hinsichtlich der Rechte an Luftfahrzeugen werden erörtert.
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